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Kontakt

DJ to GO

Jörg Holz
Drosselstraße 5
48268 Greven
Tel. 0257152433
Mobil 0172-8235364

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AGB   DJ & Event Service

  1. Eine Anfrage ist immer unverbindlich.
  2. Eine verbindliche Buchung wird immer schriftlich von beiden Parteien bestätigt. Diesbezüglich durch eine Auftragsbestätigung des Auftragnehmer und durch einen Auftrag des Auftraggeber. In Ausnahmefällen kann eine Anzahlung als Auftrag gewertet werden!
  3. Für einen Ausfall der Technik, ist der DJ / Auftragnehmer im Grundsatz nicht haftbar zumachen.
  4. Der DJ / Auftragnehmer sorgt beim Ausfall seines Dienstes, welcher durch den DJ / Auftragnehmer zu verantworten ist, nach Möglichkeit für angemessenen Ersatz. Evtl. entstehende Mehrkosten, trägt der DJ / Auftragnehmer.
  5. Bei Schäden an der eingesetzten Technik, die fahrlässig durch den Veranstalter / Auftraggeber oder seine Gäste verursacht werden, ist vorrangig der Auftraggeber haftbar zumachen. Dies gilt insbesondere bei einer fehlerhaften Stromversorgung!
  6. Eventuelle Gema Gebühren trägt grundsätzlich der Auftraggeber, sofern diese nicht in den Verantwortungsbereich des DJ / Auftragnehmer fallen.
  7. Absagen bzw. Vertrags Rücktritte durch den Auftraggeber, sind schnellstmöglich und bevorzugt in schriftlicher Form vorzunehmen! 
  8. RÜCKTRITTSREGELUNG: Sollte es zur Absage oder einem Vertragsrücktritt seitens des Auftraggeber kommen, so gelten für die Zahlung der Gage, folgende Fristen; Absage bis 6 Wochen vor Veranstaltungstermin 50% der Gage; Absage bis 3 Wochen vor Veranstaltungstermin 80% der Gage. Besondere Umstände wie z.B. Unfall, Pandemie o.ä., welche zum Ausfall der Veranstaltung führen, entbinden Auftrageber, wie auch Auftragnehmer von ihren vertraglichen Verbindlichkeiten ! Die jeweilige Anzahlung bei Auftragserteilung, mindestens jedoch 50,00€, werden unter allen Umständen als Bearbeitungsgebühr einbehalten, kann aber bei einer Terminverschiebung innerhalb der nächsten 12 Monate mit dem Preis / der Gage als Guthaben verrechnet werden.
  9. Der Preis / die Gage, ist spätestens vor Ort in bar und zum Ende der Veranstaltung zu leisten. Bei Zahlung per Überweisung, gilt immer Vorkasse, welche spätestens 2 Tage vor Veranstaltungstermin, auf dem Konto des Auftragnehmer eingegangen sein muss.
  10. Die Gage wird auch bei plötzlichem Ausfall oder vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung fällig, wenn der Ausfall oder vorzeitige Abbruch auf den Auftraggeber zurückzuführen ist. Insbesondere bei besonderen Vorkommnissen während der Veranstaltung, welche den Ausfall oder den Abbruch der Veranstaltung, nach ermessen des Auftragnehmer erforderlich machen! 
  11. Auch wenn die Programmgestaltung und Musikauswahl in Absprache mit dem Auftraggeber getroffen wurde und als Leitfaden der Veranstaltung gilt, so bleibt grundsätzlich die künstlerische Freiheit und freie Musikwahl des DJ / Auftragnehmer davon unberührt.
  12. Die Anlieferung der Technik muss mindestens 2 Std. bzw. nach Erfordernis vor Veranstaltungstermin, in nächster Nähe zur Location, ebenerdig mit einem PKW und Anhänger möglich sein. Ist dies nicht möglich, ist dieser Sachverhalt mit dem Auftragnehmer vorher abzusprechen. Diesbezüglich erhöhte Aufwandskosten, fallen immer zu Lasten des Auftraggeber an. Weiter muss eine ausreichende Parkmöglichkeit für den PKW mit Anhänger gegeben sein. Eventuell anfallende Parkgebühren, gehen ebenfalls zu Lasten des Auftraggeber.
  13. Die Verpflegung des Auftragnehmer und seinem Team während der Veranstaltung, ist vom Auftraggeber sicher zu stellen. Ist dies durch den Auftragnehmer nicht möglich, werden dem Auftraggeber damit verbundene Kosten, in Rechnung gestellt.
  14. Gerichtsstand ist der Kreis Steinfurt
  15. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser AGB der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt !










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